Die Preise gelten für alle Privatpatienten sowie für beihilfeberechtigte Privatpatienten und privatversicherte Postbeamte. Wir berechnen bis zu 2.3 fachen VdEK-Satz . Für die Wirksamkeit der Vereinbarung über die Höhe der Vergütung ist es ohne Belang, ob und in welcher Höhe Sie einen Ersatzanspruch gegen Ihr Krankenversicherungs- unternehmen und/oder Ihre Beihilfestelle haben. Wir rechnen nicht nach den Höchstsätzen der Bundesbeihilfeverordnung § 23 Abs. 1 ab. Die Differenz unserer Preise zu den Beihilfehöchstsätzen ist von den Versicherten zu tragen.
Information für Beamte und Beihilfeberechtigte: Die 2001 festgelegten Beihilfesätze sind NICHT kostendeckend. Unsere Preise entsprechen nicht den beihilfefähigen Höchstsätzen. Bitte informieren Sie sich, wie hoch Ihr Eigenanteil ist und ob dieser von einer eventuell vorhandenen Zusatzversicherung übernommen wird.
Ausführliche Preisliste (GebüTH 6.Auflage) liegt in der Praxis aus.
Gerne erstellen wir einen Kostenvoranschlag.
Weitere Infos unter privatpreise.de.
Der Rechnungsbetrag ist unabhängig durch die Erstattung Dritter sofort fällig und innerhalb 14 Tagen zu begleichen.
Preisgestaltung in unserer physiotherapeutischen Praxis
Um unsere Preise für Sie möglichst transparent zu machen, finden Sie hier einige Informationen zum Thema Preisgestaltung in physiotherapeutischen Praxen.
Komponenten der Honorarberechnung
In die Berechung des Honorars einer Physiotherapeutin fließt nicht nur die tatsächliche Behandlungszeit ein, sondern auch die Zeit für notwendige administrative Tätigkeiten (z.B. Terminvergabe und Dokumentation). Außerdem müssen wir auch jene Komponenten mitdenken und mitberechnen, die diese Behandlung erst ermöglichen. Das sind zum Beispiel:
Ausführliche Preisliste (GebüTH 6.Auflage) liegt in der Praxis aus.
Investitionen in Fort- und Weiterbildungen der Physiotherapeuten und -therapeutinnen
Ausstattung & Erhaltungskosten der physiotherapeutischen Praxis
Werbekosten
und vieles mehr
Individuelle Preislisten der Physiotherapeuten
Der Preis, den Physiotherapeuten für eine physiotherapeutische Behandlung verlangen dürfen, ist nicht genau festgelegt. Er wird von der physiotherapeutischen Praxis durch fachinterne Vergleiche ermittelt, in die verschiedene praxisspezifische Komponenten einfließen.
Verschiedene physiotherapeutische Praxen verlangen daher auch unterschiedlich hohe Honorare. Man bezahlt beispielsweise für 30 Minuten manuelle Therapie in den meisten physiotherapeutischen Praxen zwischen 30€ und 36€.
Die Unterschiede können durch Spezialisierungen des Personals oder Besonderheiten der Praxis auch größer ausfallen.